Unsere Leistungen

• Liegendfahrten
• Tragestuhlfahrten
• Arztfahrten
• Fahrten zu Therapien 
• Begleitfahrten

• Verlegungsfahrten
• Entlassungsfahrten
• Überführungsfahrten
• Dialysefahrten
• Schulfahrten
• Flughafentransfer
• Rehafahrten

Wann wird ein Krankentransport benötigt? 

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Krankenfahrt, wenn diese aus zwingenden medizinischen Gründen verordnet wurde. Wir haben Verträge mit allen Krankenkassen und rechnen diese Fahrten direkt mit ihrer Krankenkasse ab.

Für die Fahrt benötigen Sie eine Verordnung zur Krankenbeförderung. Diese Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder bei Ihrer Krankenkasse.





Wenn die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse geklärt ist, werden Ihnen lediglich nur noch ein Eigenanteil in Höhe von 10% bzw. mindestens 5,-€ (maximal 10,- €) pro Fahrt zu berechnet, sollten Sie nicht von Zuzahlungen befreit sein.


Privatfahrten

Fahrten die nicht mit medizinischer Versorgung in Verbindung steht berechnen wir mit unseren jeweiligen Tarif wie z.B

  • Familienfeier
  • Ausflügen
  • von Wohnung/Altenheim zum Altenheim/Wohnung


Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung für eine geeignete Transportmöglichkeit.